LG Dortmund, 2 O 159/12 vom 16.08.2012 – Basistarif
Leitsatz des Gerichts:
“Ein Krankenversicherer darf die Annahme eines Antrages auf Abschluss einer Krankheitskostenversicherung zum Basistarif nicht ablehnen bzw. zurückstellen, weil der Antragsteller geforderte (und von ihm zu bezahlende) Untersuchungen nicht hat vornehmen lassen.